Reglement

Freitag 7. – Samstag 8. – Sonntag 9. August 2026

Spezielle Regelung V3

ARTIKEL 1: Organisation

Der Verein HISTORALLY 88200 REMIREMONT Frankreich organisiert am 7.-8.-9. August 2026 die historische Bergauffahrt Ballon d’Alsace, kurz MHIBA. Eine Gedenkdemonstration bergauf auf einer gesperrten Straße.

1.1. Sekretariat: HISTORISCH, 8 Impasse Maldoyenne, 88200 REMIREMONT Frankreich. mail@historally.com +33 (0) 608078713

1.4. Beschreibung der Veranstaltung

Hierbei handelt es sich um eine Zusammenkunft von historischen Fahrzeugen (Prestigefahrzeuge und andere sind ebenfalls zugelassen) für Gedenk-Demonstrationsläufe auf der berühmten Route des Ballon d’Alsace. Diese Veranstaltung steht im Einklang mit der Anwendung der RTS für historische Bergrennen, die von der FFSA am 03.07.2025 erlassen wurden, sowie mit Artikel R331-35 Absatz 3 des Sportgesetzbuches, der die «Demonstration» als eine Veranstaltung definiert, deren Ziel die Präsentation der Geschwindigkeits- oder Manövrierfähigkeiten von motorisierten Landfahrzeugen in Bewegung ist, ohne dass es sich um ein Training oder einen Wettbewerb handelt.

Sie findet auf der gesperrten Straße RD 465 vom Kreisverkehr LEPUIX bis zur Ankunft auf dem Gipfel des Ballon auf der Vogesenseite statt und ist für diese Veranstaltung am Sonntag, 9. August 2026, ab 6 Uhr morgens reserviert. Start in der Nähe des Kreisverkehrs RD465/Rue de la Savoureuse. Rückkehr zum Start auf derselben RD465, dann über die Straßen Rue de la Savoureuse, Rue de la Carrière, Rue du Moulin, Rue de l'Église, Rue de la Beucinière und RD465 Richtung GIROMAGNY zum Sammelplatz Espace de la Tuilerie über Rue du Tilleul, Rue des Prés Heyd, Faubourg de Belfort, Grande Rue, Rue de la Première Division Française Libre, Rue de Belfort Richtung Lepuix, dann Route du Ballon d'Alsace RD 465 Richtung Start.

ART. 2: Vorausschauendes Programm

  • Beginn der Verpflichtungen: 24. Dezember 2025
  • Schlusstermin für Zusagen: 15. Juli 2026
  • Ankunft der Besatzungen: 7. August 2026
  • Verwaltungsprüfungen: 7.-8. August 2026
  • Technische Überprüfungen: 7.-8. August 2026
  • Pflichtunterweisung: 9. August 2026
  • Vorabprüfung: 9. August 2026
  • Aufstiege: 9. August 2026 erste Abfahrt 8:15 Uhr
  • Schluss: 9. August 2026, 20 Uhr

ART. 3: Eintragung

Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Nur ordnungsgemäß bezahlte Anträge werden bearbeitet.

  • Vor dem 01.06.2026: volle Rückerstattung
  • Vor dem 15.07.2026: Rückerstattung in Form eines Gutscheins von 50 %
  • Nach dem 15.07.2026: Keine Rückerstattung außer mit Zustimmung des Veranstalters

ARTIKEL 4: Zugelassene Fahrzeuge

Fahrzeuge von vor und bis zum 31.12.1982 sind zugelassen. Zugelassen sind Fahrzeuge ab 30 Jahren, einschließlich nicht zugelassener Barquettes, Protos und Einsitzer. Maximalanzahl: 180 Autos.

ART. 4-5: Technische Überprüfungen

  • Einhalten des Stickermusters und der Nummerierung der Türen
  • Stand der Bremsflüssigkeit
  • Batteriebefestigung
  • Dreieckspräsenz und Westen
  • Zustand von Gurten oder Gurten
  • Vorhandensein von 2 kg Feuerlöscher gültig
  • Schallpegel konform
  • Zustand der Reifen
  • Keine Lecks
  • Wasserdichte Plane auf dem Gelände obligatorisch

ART. 5 : Ablauf

Der erste Aufstieg ist ein Erkundungsaufstieg. Die folgenden sind Aufstiege zur Demonstration. Im Falle eines Ausscheidens muss der Teilnehmer die Organisation unverzüglich benachrichtigen.

ART. 6 : Ausrüstung

  • Helmpflicht
  • Kleiderordnung: Lang
  • Empfohlene Kombination
  • Empfohlene Handschuhe
  • Feuerlöscher Pflicht

ARTIKEL 7: Co-Piloten

Passagiere müssen angemeldet, versichert und mit der gleichen Ausrüstung ausgestattet sein. Mindestalter: 16 Jahre.

ART. 8 : Versicherungen

Jede Crew nimmt auf eigenes Risiko teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden.

ART. 9 : Umwelt

Eine wasserdichte Plane ist unter jedem Fahrzeug obligatorisch. Die Einhaltung der Vorschriften ist unerlässlich.

ARTIKEL 10: Aussteller

Die Aussteller müssen sich versichern und ihren Müll entsorgen.

ART. 11 : Verhalten

Telefonieren in der Auffahrt verboten. Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zwingend erforderlich. Strikte Befolgung der Anweisungen der Kommissare.

  • VERT : OK
  • GELB : Gefahr
  • BLEU : Überlastung
  • ROUGE: sofortiger Stopp

ART. 12 : Werbung

Die Tür- und Werbenummern sind obligatorisch. Jede Nichteinhaltung führt zur Nichtabfertigung.

ART. 13: Startreihenfolge

Die Nummern entsprechen der Reihenfolge der Abfahrt und der Rückkehr im Konvoi.

ART. 14: Annahme

Die Anmeldung beinhaltet die vollständige Annahme der Regeln.

ART. 15: Annullierung

Im Falle einer Stornierung werden bereits bestellte Artikel vom Rückerstattungsbetrag abgezogen.

ARTIKEL 16: Reklamationen

Die Entscheidungen der Organisation sind souverän und unanfechtbar.

ARTIKEL 17: Parade

Teilnahme an der Parade von Belfort ist obligatorisch, außer in Ausnahmefällen.

ART. 18: Dokumente

Die Ordnung kann geändert werden. Die Online-Version ist maßgeblich.